3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Stellungnahme vom 7. Mai 2024 beantragt die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Beschwerdegegner stellte mit Beschwerdeantwort vom 10. Mai 2023 denselben Antrag.