Am 27. März 2020 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäuden und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf seiner Parzelle. Nach dreimaliger Beurteilung und diversen Beanstandungen durch die Fachberatung Gestaltung der Gemeinde Spiez überarbeitete der Beschwerdegegner das Bauvorhaben mehrfach. Da die 1/21 BVD 110/2024/46