e) Das BAFU macht darauf aufmerksam, dass im Zug des streitigen Vorhabens Masten in Gebieten mit Rutschgefahr erstellt worden seien. Es sei damit zu rechnen, dass infolge von Verrutschung und Verkippung der Stützen weitere Massnahmen zur Sicherung des Skilifts nötig würden, welche die Flachmoorvegetation zusätzlich beeinträchtigten oder zerstörten.