Hier ist die Sachlage anders. Das beurteilte Baugesuch betreffend Skiliftersatz und Kommandoraum wurde nicht erst nachträglich, im Zuge einer baupolizeilichen Intervention, eingereicht. Vielmehr wurde es ordentlich vor Baubeginn eingereicht und der Bau wurde erst nach vermeintlich rechtskräftiger Bewilligung ausgeführt. Anlass zur baupolizeilichen Intervention besteht erst mit dem vorliegenden Beschwerdeentscheid bzw. dessen Rechtskraft. Dementsprechend wurde die Wiederherstellungsfrage vor erster Instanz gar nicht thematisiert.