f) Aus dem Umstand, dass die bestehende touristische Nutzung in der Objektumschreibung im Bundesinventar erwähnt wird, kann nicht abgeleitet werden, dass der Skilift schutzzieldienlich sei. Die Objektumschreibung hält diesbezüglich fest: «Die Moorlandschaft ist ganzjährig genutztes, sehr vielfältiges Erholungsgebiet mit einzelnen, zerstreut angelegten Einrichtungen (z.B. Gaststätten, Skilifte, Langlaufloipen, Wanderwege) und enthält mehrere militärische Schiessplätze. Tourismus und militärische Nutzung sind von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für das Gebiet.