f) Der neue Kommandoraum bei der Talstation liegt ausserhalb des Flachmoors nationaler Bedeutung. Bei Erlass des erstinstanzlichen Entscheids am 14. August 2015 war zudem die Revision des Bundesinventars der Flachmoore von nationaler Bedeutung, mit welcher der Perimeter des Objekts Nr. 3468 «Schwändli/Hungerschwand» ausgedehnt wurde, noch nicht in Kraft. Gemäss dem damals noch geltenden Inventareintrag lag auch die bergseitige Verlängerung mit neuer Ausstiegsstelle ausserhalb des definierten Umfangs des Flachmoors nationaler Bedeutung. Erst 2017 wurde die Ausdehnung des Perimeters wirksam;