In seiner Stellungnahme vom 22. April 2024 erklärt das Regierungsstatthalteramt, zufolge Wechsels der Amtsleitung und Ausscheidens des Mitarbeitenden, der das Verfahren seinerzeit geleitet habe, habe niemand mehr persönliche Kenntnis von den damaligen Vorgängen. Das Regierungsstatthalteramt äussert sich weder zum verfahrensmässigen Vorgehen noch zu den Gründen für die Bewilligung des Eingriffs in das Flachmoor. Die ANF erklärt mit Stellungnahme vom 29. Juli 2024, dass die fachlichen Überlegungen, die seinerzeit zur zustimmenden Stellungnahme geführt hätten, seitens der ANF nicht rekonstruiert werden könnten.