Sie erklärte sich damit einverstanden. Zudem stellte die ANF in Aussicht, dass die Ausnahmebewilligung für den Eingriff in ein Flachmoor nationaler Bedeutung und die ebenfalls erforderlichen Ausnahmebewilligungen für den Eingriff in ein Flachmoor regionaler Bedeutung sowie in Vorkommen geschützter Pflanzen unter gewissen Bedingungen und Auflagen erteilt werden könnten. Dabei machte die ANF den Vorbehalt, dass sie einen Amtsbericht zum gesamten Bauvorhaben erstellen und darin weitere Auflagen beantragen werde, die im Gesamtbauentscheid zu berücksichtigen seien. Das Regierungsstatthalteramt hat dann offenbar den Amtsbericht der ANF zur Hauptsache nicht mehr eingeholt.