Die Beschwerdegegnerin erklärt in ihrer Beschwerdeantwort, die Masten seien zwar mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet, eine Beleuchtung finde aber nur in Ausnahmefällen und höchst selten statt. Mit undatierter Eingabe, beim Rechtsamt der BVD eingegangen am 27. August 2024, ergänzt die Beschwerdegegnerin, das Pistenangebot sei nicht wesentlich erweitert worden. Die Angabe auf der Website diene Werbezwecken und treffe so nicht zu. Die einzige Pistenerweiterung bestehe in einer neuen ca. 60 m langen Traverse von der neuen Abbügelstelle zur vorbestehenden Piste.