Auf dem Kartenmaterial des Bundesamts für Landestopografie swisstopo ist der Skilift so eingezeichnet, dass er den Weg überquert und südlich davon endet. Es ist denn auch unbestritten, dass der Skilift im Rahmen des «Ersatzneubaus» verlängert worden ist. Gemäss dem Plan «Umkehr Starr Berg» im Mst. 1:100, mit Bewilligungsstempel vom 14. August 2015, wurden offenbar auch Terrainveränderungen für die neue Abbügelstelle vorgenommen. 22 Vorakten pag. 9 23 Vgl. Beschwerdebeilage 9 6/18 BVD 110/2024/44