j) Fristauslösend war demnach die elektronische Zustellung des angefochtenen Gesamtbauentscheids am 11. März 2024. Das BAFU hat die Beschwerde am 27. März 2024, also innerhalb der 30-tägigen Anfechtungsfrist, eingereicht. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Bauvorhaben a) Das Bauvorhaben umfasst gemäss dem Baugesuch22 den Ersatz des vorbestehenden Tellerskilifts Schwändli «auf bestehender Linienführung» sowie den Ersatz des Kommandoraums bei der Talstation.