Das BAFU hatte allerdings keine Veranlassung, vor Ort oder auf dem Internet Nachforschungen über einen allfälligen Ersatzneubau für den Skilift Schwändli zu betreiben. Es kann ihm daher – auch unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes von Treu und Glauben – kein früherer Auslöser für Nachforschungen über einen allfälligen Bewilligungsentscheid vorgehalten werden. Mit der Nachfrage bei der Gemeinde am 29. Februar 2024 und dem Abwarten der Antwort vom 11. März 2024 hat das BAFU die zumutbaren Schritte unternommen.