i) Angesichts der langen Zeitdauer bis zur nachträglichen Beschwerdeeinreichung steht die Frage im Raum, ob das BAFU bei zumutbarer Aufmerksamkeit schon früher vom Ergehen des Entscheids und dessen wesentlichen Elementen hätte erfahren können. Dafür gibt es aber keine Hinweise. Zwar war der Ersatzneubau für den Skilift seit seiner Umsetzung, d.h. seit mehreren Jahren, vor Ort ersichtlich. Auch die diesbezüglichen Informationen auf dem Internet waren möglicherweise seit längerer Zeit aufgeschaltet. Das BAFU hatte allerdings keine Veranlassung, vor Ort oder auf dem Internet Nachforschungen über einen allfälligen Ersatzneubau für den Skilift Schwändli zu betreiben.