4/18 BVD 110/2024/44 Bewilligungsentscheid mitgeteilt worden war, habe das BAFU mit E-Mail vom 29. Februar 202418 bei der Gemeinde um Zustellung der Baubewilligung für den Ersatz des Tellerlifts Schwändli ersucht. Am 11. März 2024 habe es den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 14. August 2015 elektronisch übermittelt erhalten. Mit diesem Vorgehen ist das BAFU der erwähnten Verpflichtung, die zumutbaren Schritte zur Fristwahrung zu unternehmen, nachgekommen.