Erfährt sie auf informellem Weg vom Entscheid, etwa über eigene Beobachtungen oder über die Medien, muss sie die ihr zumutbaren Schritte zur Fristwahrung unternehmen, indem sie sich beispielsweise nach dem Vorliegen einer Bewilligung erkundigt und sich um eine nachträgliche Zustellung des Entscheids bemüht.15 Die Anfechtungsfrist beginnt dann mit der tatsächlichen Kenntnisnahme des Entscheides zu laufen.16 f) Das BAFU hat gemäss eigenen Angaben zufällig, namentlich durch entsprechende Angaben auf dem Internetauftritt der Beschwerdegegnerin,17 Kenntnis vom Ersatzneubau des Skilifts Schwändli erlangt. Nachdem eine interne Prüfung ergeben hatte, dass ihm kein entsprechender