Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands liege ausserhalb des Verfahrensgegenstands. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 7. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Mit Verfügung vom 11. Juni 2024 nahm das Rechtsamt zwei auf dem Internet verfügbare Bilder zum Skiliftbau zu den Akten. Ausserdem beteiligte es das Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Naturförderung (ANF) am Verfahren und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Die ANF äusserte sich mit Eingabe vom 29. Juli 2024. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.