Das BAFU habe nach der Umsetzung des Vorhabens zufällig davon Kenntnis erlangt. Nachdem ihm die Gemeinde Horrenbach-Buchen auf sein Begehren den Gesamtbauentscheid vom 14. August 2015 am 11. März 2024 zugestellt habe, erhebe das BAFU nun dagegen Beschwerde. Das BAFU ist der Auffassung, dass der angefochtene Entscheid gegen die Bestimmungen über den Schutz der Flachmoore und der Moorlandschaften verstosse. Sinngemäss richtet sich die Beschwerde auch gegen die mit dem Gesamtentscheid vom 14. August 2015 eröffneten Verfügungen des AGR vom 10. Juni 2015 und vom 2. Juli 2015.