2. Am 27. März 2024 reichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gegen den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Thun vom 14. August 2015 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Es beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 14. August 2015 und die Erteilung des Bauabschlags. Zudem sei der rechtmässige Zustand wiederherzustellen. Das BAFU macht geltend, der angefochtene Gesamtentscheid sei ihm entgegen der Mitteilungspflicht nach Art. 27 Abs. 2 Bst. e NHV1 nicht zugestellt worden. Das BAFU habe nach der Umsetzung des Vorhabens zufällig davon Kenntnis erlangt.