Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erteilte am 10. Juni 2015 die Ausnahmebewilligung für das Bauen in der Moorlandschaft Nr. 38 «Rotmoos/Eriz» und am 2. Juli 2015 die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Das Regierungsstatthalteramt Thun erteilte mit Gesamtentscheid vom 14. August 2015 die Baubewilligung mit den weiteren beantragten Ausnahmen. Das Vorhaben wurde in der Folge umgesetzt.