Ausnahmegesuche für das Bauen ausserhalb der Bauzonen, für technische Eingriffe in Flachmoore von nationaler und regionaler Bedeutung, für technische Eingriffe in Vorkommen geschützter Pflanzen, für Bauten und Anlagen in einer Moorlandschaft und für die Unterschreitung des Waldabstands. Im Feld «Bemerkungen» des Baugesuchsformulars erklärte die Beschwerdegegnerin: «Der bestehende 1-SL (Tellerlift) wird komplett abgebrochen und entsorgt. Ersatzneubau auf der bestehenden Streckenführung mit Verlängerung um ca. 60 m damit die Endstation und der Ausstieg in flacheres, trockeneres Gelände gebaut werden können. (…)».