1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Ziffer 1.2 des Dispositivs des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramt Seeland vom 7. Juni 2023 (die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands zum K.________weg) wird aufgehoben. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 7. Juni 2023 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2480.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.