11 Abs. 1 PKV64 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.– bis CHF 11 800.– pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG65). Die Kosten des Verfahrens RA Nr. 110/2023/114 sind in vorliegendem Verfahren neu zu verlegen.66 Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin macht in seiner Kostennote vom 14. Januar 2025 für das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2024/43 vor der BVD Parteikosten von CHF 2291.70