Es ist damit festzuhalten, dass die Erschliessung des vorliegenden Bauvorhabens über den K.________weg genügt und insgesamt nicht zu beanstanden ist. Was die Beschwerdeführenden dagegen vorbringen, verfängt nicht. Ihre Beschwerde erweist sich dementsprechend in diesem Punkt als unbegründet und ist diesbezüglich abzuweisen. 7. Zusammenfassung und Kosten