Die mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Gemeinde Walperswil hat sodann in keiner ihrer Eingaben Bedenken bezüglich der Zufahrt für Fahrzeuge der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erwähnt. Die Zufahrt für diese Fahrzeuge hat sich mit dem Bauvorhaben auch nicht verändert. Eine unzulängliche Zufahrt für die Feuerwehr oder die Ambulanz wird von den Beschwerdeführenden nicht substantiiert vorgebracht.