ein Trottoir für Fussgänger. Hinzu kommt, dass mit dem neuen Verkehrsregime die aufgrund des vorliegend umstrittenen Bauvorhabens entstehenden Fahrten einzig in einer Richtung auf dem K.________weg zirkulieren werden, womit Kreuzungsmanöver zwischen Motorfahrzeugen an den engsten Stellen ausgeschlossen sind. Die von den Beschwerdeführenden erwähnte, nicht aber weiter substantiierte, Gefährdung von Fussgängern ist nach dem Gesagten zu verneinen. Als bestehende Erschliessungsstrasse in einem weitgehend überbauten Gebiet vermag der K.________weg demnach grundsätzlich der Verkehrssicherheit zu genügen.