Die Unterschreitung der Breite von 3.0 m besteht lediglich auf ca. 9.0 m. In diesem Bereich hat es für die Fussgänger zudem Ausweichmöglichkeiten auf der Bauparzelle, die mit privaten Wegrechten zu Gunsten der angrenzenden Parzellen Nrn. S.________, V.________, H.________, W.________ und B.________ sowie einem öffentlichen Fusswegrecht belastet ist. Gegen Westen hin öffnet sich der K.________weg bis zur Parzellengrenze J.________/B.________ bereits auf eine Breite von etwas über 3.0 m. Zudem hat es entlang des Restaurants Z.________ auf den Parzellen Nrn. X.________ und S.________ ein Trottoir für Fussgänger.