d) Im Baubewilligungsverfahren war die Erschliessung des Bauvorhabens über den K.________weg als bestehende Erschliessungsstrasse seitens der Fachbehörde einzig bezüglich der Ausfahrt vom K.________weg in die L.________strasse auf der Westseite der Bauparzelle umstritten.57 Die mit dem verfügten Einbahnregime hierfür gefundene Lösung entspricht der Bedingung im Amtsbericht des Strasseninspektorats Seeland vom 25. Mai 2022. Dagegen bringen die Beschwerdeführenden im Beschwerdeverfahren nichts vor. Beim K.________weg handelt es sich zudem, wie gesehen, um eine Privatstrasse ohne Widmung für die Öffentlichkeit.