und mündet dort südöstlich wiederum in die L.________strasse. Aufgrund der während des hängigen Baubewilligungsverfahrens verfügten Verkehrsbeschränkung («Einbahnstrasse / Einfahrt verboten, K.________weg, Parzelle Nr. B.________, erlaubt Fahrtrichtung West-Ost»55) ist die Ausfahrt in die L.________strasse bei der westlichen Verbindung des K.________wegs mit der L.________strasse nicht mehr möglich. Die Ausfahrt vom K.________weg in die L.________strasse erfolgt südöstlich der Bauparzelle über die Parzellen-Nrn. H.________ und W.________. Die Befahrbarkeit des K.________wegs und der genannten Parzellen ist mittels Wegdienstbarkeiten gesichert.