Eine solche Teilwidmung kann in gewissen Konstellationen zwar durchaus in Frage kommen,47 ist vorliegend jedoch zu verneinen. Das mit einer Dienstbarkeit gesicherte Fusswegrecht führt zum einen nicht durchgehend vom Westen von der L.________strasse kommend über den ganzen K.________weg weiter in den T.________weg, was ein Blick in die im Grundbuch gesicherten Dienstbarkeiten auf den Parzellen B.________, J.________, H.________, W.________, I.________, M.________, N.________, O.________, P.________, Q.________ sowie R.________ ergibt. Lediglich die unterstrichenen Parzellen sind mit einem Wegrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit belastet, die anderen nicht.