b) Die Beschwerdeführenden monieren, dass der K.________weg regelmässig von Kindern als Schulweg sowie als Durchgang zum Spielplatz genutzt würde. Auch Senioren benutzten den Weg als Durchgang zur Turnhalle. Die Abklärungen für die Erteilung der strassenrechtlichen Ausnahme vom Strassenabstand seien bezüglich der Sicherheit der Passanten ungenügend. Die Beschwerdeführenden machen damit sinngemäss geltend, es bestünden öffentliche Interessen (die Verkehrssicherheit), welche der Erteilung der Ausnahme vom Strassenabstand entgegenstehen würden.