43 BewD zu verpflichten, ist abzuweisen. Ohnehin liegen Projektänderungen einzig im Ermessen der Bauherrschaft und können nicht von Amtes wegen angeordnet werden.35 i) Nach dem Gesagten erzielt das vorliegendes Bauprojekt mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung und gliedert sich genügend ins Ortsbild ein. Die entgegengesetzten Rügen der Beschwerdeführenden erweisen sich als unbegründet. Die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen. 5. Strassenabstand