Weitergehende Kritik an der Ästhetik des Bauvorhabens und dessen Eingliederung ins Ortsbild bringen die Beschwerdeführenden nicht vor. Auch äussern sich die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 10. Oktober 2024 zum Bericht der OLK vom 27. August 2024 sowie in ihrer Eingabe vom 16. Januar 2025 inhaltlich nicht konkret gegen die Meinung der OLK bezüglich der Eingliederung des Bauvorhabens in die Umgebung. Vielmehr scheinen sie deren Verdikt zu ak-