Es müssen jedoch überwiegende öffentliche Interessen dafürsprechen, wie zum Beispiel im Hinblick auf den Schutz von denkmalgeschützten Bauten oder Gebäudekomplexen.30 Vorliegend sind jedoch keine solchen öffentlichen Interessen erkennbar und werden von den Beschwerdeführenden auch nicht geltend gemacht. Insbesondere hat das Bauvorhaben gemäss Beurteilung der KDP und der OLK keine Auswirkungen auf die schützens- oder erhaltenswerten Gebäude in der unmittelbaren Umgebung.31 Demgegenüber entspricht die Ausnutzung der maximalen Baumasse grundsätzlich [auch] einem öffentlichen Interesse, da die schweizerische Raumordnungspolitik das wichtige Ziel verfolgt, die