Zwar ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass aus ästhetischen Gründen eine Reduktion der grundsätzlich zugelassenen Baumasse verlangt werden kann. Es müssen jedoch überwiegende öffentliche Interessen dafürsprechen, wie zum Beispiel im Hinblick auf den Schutz von denkmalgeschützten Bauten oder Gebäudekomplexen.30 Vorliegend sind jedoch keine solchen öffentlichen Interessen erkennbar und werden von den Beschwerdeführenden auch nicht geltend gemacht.