h) In den Baugesuchakten ist dargelegt sowie im Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland und in der Stellungnahme der Gemeinde Walperswil vom 24. August 2023 wird bestätigt, dass das Bauvorhaben mit seinen Dimensionen den baupolizeilichen Vorschriften entspricht. Die Gebäudedimensionen als solche können somit nicht Anlass für gestalterische Kritik geben.27 Dies gilt entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden unabhängig davon, ob das Gebäudevolumen im Vergleich zum bestehenden Gebäude zunimmt. Das zu erstellende Gebäude übernimmt sodann die Ausrichtung der benachbarten Bauten.