Die Gestaltung der Lukarnen und deren Befensterung sei Gegenstand der Diskussionen im Workshopverfahren gewesen. Die getroffene Lösung beeinträchtige die Gesamtwirkung des Gebäudes nicht. Die heutige Lösung der Balkonbrüstung sei am Workshopverfahren erarbeitet worden. Es habe eine einheitliche, dem Fassadenkonzept zugeordnete Lösung gefunden werden sollen, welche insbesondere spätere Verbauungen durch die Mieter/Eigentümer verhindere, die das Ortsbild negativ beeinflussen würden. Die Einfahrt müsse die Vorgaben der VSS-Normen einhalten; eine weitere Verkürzung sei nicht möglich.