Die monierte Gebäudehöhe sei weiter korrekt im Baugesuch und in den Bauplänen ausgewiesen. Sodann sei nie ein kleineres Bauprojekt ausgearbeitet worden noch ein Baugesuch eingereicht worden. Die entsprechenden Hinweise der Beschwerdeführenden wären jedoch selbst im Falle, wenn ihre Behauptung stimmen würde, für die Beurteilung vorliegenden Baugesuchs irrelevant. 11/23 BVD 110/2024/43