Die Beurteilung stehe auch nicht im Widerspruch zum ISOS. Dessen Empfehlung «auf weitere Hausabbrüche sei zu verzichten» beziehe sich insbesondere auf die «schlecht unterhaltenen Bauernhöfe» im nördlichen Dorfteil entlang der L.________strasse sowie weitere, das Ortsbild prägende Bauten. Diese seien als erhaltenswerte, teilweise auch geschützte Gebäude in das Bauinventar der Gemeinde Walperswil aufgenommen worden. Beim Schopf auf der Bauparzelle, welcher abgebrochen werden soll, sei dies nicht der Fall. Dessen Abbruch stehe nicht im Widerspruch zu den Empfehlungen im ISOS. Die monierte Gebäudehöhe sei weiter korrekt im Baugesuch und in den Bauplänen ausgewiesen.