e) Die Beschwerdeführenden bringen dagegen vor, der neue Baukörper des Bauvorhabens weise ein deutlich grösseres Volumen (Länge und Höhe) auf als der bestehende Schopf und auch die umliegenden Gebäude. Charakteristisch für die bestehenden Gebäude seien die tief hinunter gezogenen Dächer. Diese Dachform würde vom projektierten Neubau nicht aufgenommen. Weiter stellten die Schleppgauben ein völlig neues Element dar. Kein einziges der umliegenden Gebäude verfüge über solche Dachaufbauten. Die Grösse des Baukörpers und insbesondere die Höhe würde speziell aufgrund der deutlich geringeren Dachschräge und den genannten, ortsuntypischen Gauben das bestehende Ortsbild massiv verändern.