Vor diesem Hintergrund ist nicht erstellt, dass das Regierungsstatthalteramt Seeland im Vorverfahren den Beschwerdeführenden bewusst die Einsicht in den Amtsbericht der Strassenbaupolizei vom 25. Mai 2022 verwehrt hatte. Wie das Regierungsstatthalteramt Seeland zu Recht vorbringt, wäre es den Beschwerdeführenden im Vorverfahren offen gestanden, das Nichtreagieren auf das Ersuchen vom 4. November bzw. 7. Dezember 2022 zu mahnen bzw. zu rügen, verging bis zum Bauentscheid vom 7. Juni 2023 doch ein halbes Jahr. Nach dem Gesagten liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit diesem spezifischen Ersuchen um Akteneinsicht vor.