Ebenfalls in der Beschwerdebeilage 6 findet sich eine E-Mail vom 4. November 2022 mit dem Ersuchen um Akteneinsicht in den Amtsbericht der Strassenbaupolizei vom 25. Mai 2022. Allerdings wurde diese E-Mail, obwohl offensichtlich für das Regierungsstatthalteramt Seeland gedacht, an die Gemeinde Walperswil versandt. Eine Weiterleitung dieser E-Mail an das Regierungsstatthalteramt Seeland ist nicht aktenkundig. Vor diesem Hintergrund ist nicht erstellt, dass das Regierungsstatthalteramt Seeland im Vorverfahren den Beschwerdeführenden bewusst die Einsicht in den Amtsbericht der Strassenbaupolizei vom 25. Mai 2022 verwehrt hatte.