g) Das Gesuch der Beschwerdeführenden vom 7. Dezember 2022 um Zustellung und damit Einsicht in den Amtsbericht der Strassenbaupolizei vom 25. Mai 2022 ist in den Vorakten, wie erwähnt, nicht enthalten. Auf Nachfrage des Rechtsamts mit Instruktionsverfügung vom 6. Mai 2024 gab das Regierungsstatthalteramt Seeland an, sich nicht an ein entsprechendes Schreiben erinnern zu können. Die Beschwerdeführenden versandten das Schreiben vom 7. Dezember 2022 per A-Post, mithin kann die Sendung nicht rückverfolgt werden. Ebenfalls in der Beschwerdebeilage 6 findet sich eine E-Mail vom 4. November 2022 mit dem Ersuchen um Akteneinsicht in den Amtsbericht der Strassenbaupolizei vom 25. Mai 2022.