Vielmehr sind die verschiedenen Einsprechenden erst durch ihre jeweils eingereichte Einsprache am Verfahren beteiligt. Entsprechend «profitieren» sie erst ab diesem Zeitpunkt von den Rechten als Verfahrenspartei.18 Demnach stellt es keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, wenn das Regierungsstatthalteramt Seeland den Beschwerdeführenden die Einsprache Y.________ nicht separat zugestellt hatte. Ohnehin spielen die verschiedenen anderen Einsprachen für die jeweilige Beurteilung einer spezifischen Einsprache keine Rolle. Die aus der Sicht der Beschwerdeführenden «verweigerte» Akteneinsicht in die Einsprache Y.___