Durch die fehlende Edition dieser Unterlagen und letztlich durch deren Vorenthalten den Beschwerdeführenden gegenüber im Baubewilligungsverfahren, erschwerte das Regierungsstatthalteramt Seeland den Beschwerdeführenden die sachgerechte Anfechtung seines Gesamtentscheids vom 7. Juni 2023. Es wäre dem Regierungsstatthalteramt Seeland obgelegen, genau zu prüfen, ob durch den Verweis seitens der KDP auf das Workshopverfahren deren Ausführungen für Dritte noch verständlich waren oder nicht. Das Vorgehen des Regierungsstatthalteramts Seeland stellt damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Beschwerdeführenden dar.