Spätestens jedoch gestützt auf das Einsichts- bzw. Editionsbegehren der Beschwerdeführenden vom 18. Mai 2022 musste das Regierungsstatthalteramt Seeland bemerken, dass ohne Einsicht in die Unterlagen des Workshopverfahren die Fachmeinung der KDP zum Bauvorhaben für Dritte nicht nachvollziehbar war. Durch die fehlende Edition dieser Unterlagen und letztlich durch deren Vorenthalten den Beschwerdeführenden gegenüber im Baubewilligungsverfahren, erschwerte das Regierungsstatthalteramt Seeland den Beschwerdeführenden die sachgerechte Anfechtung seines Gesamtentscheids vom 7. Juni 2023.