Alternativ wäre eine Nachbesserung des Fachberichts der KDP möglich gewesen, damit auch am Workshopverfahren nicht beteiligte Dritte die Fachmeinung der KDP aus dem Fachbericht selbst hätten nachvollziehen können. Spätestens jedoch gestützt auf das Einsichts- bzw. Editionsbegehren der Beschwerdeführenden vom 18. Mai 2022 musste das Regierungsstatthalteramt Seeland bemerken, dass ohne Einsicht in die Unterlagen des Workshopverfahren die Fachmeinung der KDP zum Bauvorhaben für Dritte nicht nachvollziehbar war.