Es obliegt der Baubewilligungsbehörde als Leitbehörde die Verfahrensgrundsätze des Baubewilligungsverfahren einzuhalten. Das Regierungsstatthalteramt Seeland hätte demnach nach Eingang des Fachberichts der KDP vom 16. Juli 2021 die Unterlagen des Workshopverfahrens von Amtes wegen beiziehen müssen, sodass der Fachbericht zu verstehen ist. Alternativ wäre eine Nachbesserung des Fachberichts der KDP möglich gewesen, damit auch am Workshopverfahren nicht beteiligte Dritte die Fachmeinung der KDP aus dem Fachbericht selbst hätten nachvollziehen können.