verfahren im Dossier RA Nr. 110/2023/114 abgelegt. 15 Vgl. Reto Feller, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 16 N. 7, sowie Michel Daum, in Kommen- tar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 23 N. 5. 16 Von diesem Grundsatz ausgeklammert ist die hier nicht betroffene Voranfrage bei der Baubewilligungsbehörde vor- gängig zur Einreichung eines Baugesuchs, welche regelmässig im Baubewilligungsverfahren beizuziehen ist. 17 Vgl. Vorakten, pag. 008.