Die KDP verweist in ihrem Fachbericht vom 16. Juli 2021 für die Begründung ihrer Zustimmung zum Bauvorhaben gemäss eingereichten Baugesuch fast ausschliesslich auf das Workshopverfahren. Die denkmalpflegerische Zustimmung zum Bauprojekt ohne Einsicht in das Workshopverfahren ist nicht nachzuvollziehen. Entgegen der Meinung der Beschwerdegegnerin reicht hierfür die Einsicht in das Protokoll Nr. 4 des Workshopverfahrens nicht aus. Welche seitens der KDP im Workshopverfahren geäusserten Bedenken berücksichtigt, welche Anregungen um- 14 Das erwähnte Schreiben der Beschwerdeführenden ist als Beilage 6 zur Beschwerde im vorliegenden Beschwerde-