b) Die Beschwerdeführenden beantragen in ihren Rechtsbegehren 1 Einsicht in gewisse, von ihnen im Vorverfahren beim Regierungsstatthalteramt Seeland angeblich bereits einverlangte, Akten. In Rechtbegehren 2 beantragen sie sodann eine Fristansetzung für die Stellungnahme zu den genannten Akten. In Rechtsbegehren 3 beantragen sie eventualiter die Aufhebung des vorinstanz- 2 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14. 3 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 32 N. 18.